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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDIUNGEN

1. VERTRAGSBEDINGUNGEN

Die nachstehenden Bedingungen regeln die Beziehungen zwischen Auftraggeber und Aerospot, bzw Ihrer Inhaberin Kurzbild GmbH. Mit Annahme der Offerte erklärt sich der Kunde und Auftraggeber unwiderruflich mit allen Bedingungen einverstanden.

2. ALLFÄLLIGE ABWEICHUNGEN

Abweichungen von den nachfolgenden Bedingungen bedürfen der Schriftform.

3. TREUEPFLICHT

Die Kurzbild GmbH verpflichtet sich, die ihr übertragenen Aufgaben sorgfältig, gewissenhaft und verantwortungsbewusst zu erledigen. Sie verpflichtet sich, ihr anvertraute oder für den Auftraggeber erarbeitete Informationen vertraulich zu behandeln.

4. URHEBERRECHT

Die Urheberrechte an allen von Aerospot bzw der Kurzbild GmbH geschaffenen Werken (3D-Modelle, Orthofotos usw.) gehören der Kurzbild GmbH. Sie kann über diese Rechte gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und ver­wandte Schutzrechte vom 9. Oktober 1992 verfügen. Aus diesem Grundsatz folgt u.a., dass der Auftrag­geber ohne Einverständnis der Kurzbild GmbH nicht berechtigt ist, die betreffenden Werke zu verwenden und/oder Änderungen vorzunehmen. Die Kurzbild GmbH ist berechtigt, ihre Urheber­schaft an den von ihr geschaffenen Werken in einer von ihr zu bestimmenden Form zu bezeichnen.

5. NUTZUNGSRECHTE, NUTZUNGSUMFANG

Grundsätzlich gehen die vereinbarten Nutzungsrechte erst mit der vollständigen Begleichung des Honorars auf den Auftraggeber über. Der Umfang der erlaubten Nutzung der durch die Kurzbild GmbH geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Zweck des mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrags. Insbesondere dürfen von der Kurzbild GmbH geschaffene Werke, Auftrags­unterlagen oder Teile davon, die dem Auftraggeber ausgehändigt werden, ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrags genutzt werden. Dieses Nutzungsrecht gilt, sofern nichts anderes vereinbart wird, zeitlich und geografisch unbegrenzt und schliesst jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten aus. Die Parteien können jedoch über jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Heraus­gabe von Rohdaten neu verhandeln. Für jede ausserhalb des Vertragszwecks liegende Nutzung hat der Auftraggeber die Erlaubnis der Kurzbild GmbH einzuholen und die Mehrnutzung entsprechend zu entschädigen.

6. HAFTUNG

Aerospot ist ein Spin-Off der Videoproduktionsfirma Kurzbild, welche sich mit der Kreation von Audiovisuellen Medien zu Werbezwecken beschäftigt. Die durch Aerospot entstanden 3D-Modelle, Orthofotos und Luftaufnahmen dienen primär zu Unterhaltungs- und Informationszwecken, und Kurzbild lehnt jedwede Gewährleistung für die Richtigkeit und Präzision der Messungen ab. Insbesondere lehnt Kurzbild jedwede Haftungsansprüche ab, welche durch Messfehler aus allfälligen menschlichen oder technischen Fehlern entstanden sind.

7. VERTRAGSFORM

Die Zusammenarbeit zwischen Aerospot und dem Auftraggeber ist als Auftrag definiert, und nicht als Werkvertrag. Es gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts.

8. AUFTRAGSVORBESPRECHUNG

In der Regel ist die erste Besprechung für einen Vermessungsauftrag kostenfrei.

9. RICHTOFFERTE UND HONORAR-ABRECHNUNG

Grundlage für die Richtofferte und die Honorar­abrechnung ist das Kurzbild GmbH Honorarsystem. Das Honorarsystem der Kurzbild GmbH richtet sich nach dem Zeitaufwand und dem Stundenansatz des jeweiligen Leistungserbringers oder nach dem allfällig geschätzten Marktwert der Dienstleistung. In der Regel erfolgt vor Auftragsbeginn die Abgabe einer schriftlichen, individuellen Richtofferte. Notwendiger Mehraufwand aufgrund veränderter Vorgaben wird dem Auftraggeber rechtzeitig bekannt gegeben. Die endgültige Rechnung kann, gemäss schweizerischem Obligationenrecht bis zu 15% von der Richtofferte abweichen.

11. REDUKTION ODER ANNULLIERUNG DES AUFTRAGS

Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, hat die Kurzbild GmbH Anrecht auf :

- Verrechnung ihrer bisher geleisteten Arbeit (pro rata temporis)

- Verrechnung ihrer Unkosten und der Vorleistun­gen Dritter

- Wiedergutmachung aller sich aus der Reduktion oder Annullierung ergebenden Schäden.

Darüber hinaus hat die Kurzbild GmbH das Recht, seine bisher geleistete Arbeit bei Annullierung des Auftrags anderweitig zu verwenden. Die Nutzungs­rechte bleiben vollumfänglich bei der Kurzbild GmbH.

12. ABRECHNUNG

Die Kurzbild GmbH hat die Abrechnung auf der Grundlage der Richtofferte und der erfolgten Leistungen vorzunehmen.

13. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die Kurzbild GmbH stellt vor Beginn der Arbeit an einem Projekt 50% der in der Richtofferte errechneten Gesamtkosten in Rechnung. Der Restanteil, sowie allfällige Mehraufwände werden, sofern das Projekt in weniger als drei Monaten abgeschlossen wird, bei Abschluss des Projektes beglichen. Bei Projekten, die sich über mehr als drei Monate erstrecken, erfolgt alle drei Monate eine Zwischenabrechnung und angesammelte Aufwände werden vorab fakturiert.Der Auftraggeber hat offene Rechnungen ohne Abzüge innert der Frist von 20 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen.

14. ANWENDBARES RECHT

Die Beziehungen zwischen Auftraggeber und der Kurzbild GmbH unterstehen schweizerischem Recht. Soweit die Geschäftsbedingungen der Kurzbild GmbH nichts Abweichendes regeln, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts in Art. 394 ff. über den einfachen Auftrag.

15. GERICHTSSTAND

Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der
NEUM Collective GmbH.